Geldspenden
Ihre Geldspende ermöglicht uns, dass wir Bewohnerinnen in nachweislich prekären finanziellen Situationen monetär unterstützen können: z. B. Auszahlung eines Taschengeldes, falls die betroffene Frau (temporär) kein Einkommen hat oder Wartezeiten bis zur Auszahlung von Transferleistungen überbrücken muss, sowie die Übernahme von Kosten des täglichen Alltags (z. B. Spezialnahrung, Medikamente, Ausbildungskosten, Fahrtkosten etc.) oder bei Behördengängen (Verwaltungsgebühren).
Beim Auszug in eine eigene Wohnung kann eine finanzielle Starthilfe ermöglicht werden und wir sind auch froh darüber, den Frauen und Kindern zum Geburtstag eine kleine Aufmerksamkeit organisieren zu können.
Wir sind für jeden auch noch so kleinen Beitrag dankbar.
Ihre Spende überweisen Sie bitte auf das Konto
IBAN AT06 2070 6045 0061 1811
BIC: KSPKAT2KXXX
Bank: Kärntner Sparkasse
Spenden, die ans Frauenhaus Villach geleistet werden, sind steuerlich absetzbar!
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie aus Datenschutzgründen der Weiterleitung Ihrer Daten (Name laut Meldezettel, Geburtsdatum, Höhe der Spende) an das Finanzamt zustimmen müssen, damit wir Ihre Spende an das Frauenhaus Villach als Sonderausgabe melden können. Sollten Sie die genannten Daten bereits bei der Überweisung anführen, nehmen wir hiermit Ihre Zustimmung an. Für alle Fragen zur Absetzbarkeit Ihrer Spende ans Frauenhaus wenden Sie sich bitte an Frau Maga Christina Kraker-Kölbl, MA unter leitung@frauenhaus-villach.at bzw. +43 4242 31031-12.
Jährlich erfolgt seitens einer externen Wirtschaftsprüfungskanzlei die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung gem. § 4a Abs 2 Z 1 EstG.